Reetdachleistung

Reetdachreparatur

Instandsetzung beschädigter Flächen, des Firstes, der Traufe und weiterer wichtiger Details.

Unsere Arbeitsweise

Gezielt reparieren, wenn die übrige Deckung erhalten bleiben kann.

Ein beschädigter First oder eine einzelne verschlissene Dachfläche bedeutet nicht automatisch, dass das gesamte Reetdach erneuert werden muss. Wir prüfen Schadstelle und umliegende Deckung, um den sinnvollen Reparaturumfang festzulegen.

Je nach Befund ergänzen wir Reet, setzen Teilflächen instand oder überarbeiten First, Traufen und Anschlüsse. Ist die Deckung großflächig geschädigt, besprechen wir auch die Grenzen einer örtlichen Reparatur und eine mögliche Sanierung. Eine belastbare Einschätzung erfolgt nach Prüfung des Daches.

Von der Anfrage bis zum Abschluss

So gehen wir vor.

  1. 01

    Schaden beschreiben

    Senden Sie Standort, Fotos und Hinweise dazu, seit wann der Schaden besteht und ob Feuchtigkeit im Gebäude sichtbar ist.

  2. 02

    Reparatur bewerten

    Wir prüfen, ob die betroffene Stelle gezielt instand gesetzt werden kann und welche angrenzenden Bereiche einzubeziehen sind.

  3. 03

    Bereich instand setzen

    Die vereinbarten Teilflächen oder Dachdetails werden überarbeitet. Zusätzliche Befunde besprechen wir mit Ihnen.

  4. 04

    Weitere Pflege klären

    Nach Abschluss erhalten Sie Hinweise, welche Dachbereiche bei künftigen Kontrollen besonders zu beachten sind.

Vor Ihrer Anfrage

Häufige Fragen zur Leistung.

Kann nur der First erneuert werden?

Das kann möglich sein, wenn die angrenzende Deckung in geeignetem Zustand ist. First und anschließende Dachflächen werden deshalb gemeinsam beurteilt.

Reichen Fotos für ein verbindliches Angebot?

Fotos helfen bei einer ersten Einordnung. Zustand, Umfang und Zugänglichkeit lassen sich daraus nicht immer zuverlässig bestimmen; für ein belastbares Angebot kann eine Besichtigung erforderlich sein.

Wann ist eine Sanierung sinnvoller als eine Reparatur?

Wenn Schäden nicht nur örtlich begrenzt sind oder große Teile der Deckung erneuert werden müssten, sollte eine Sanierung mitgeprüft werden. Wir erläutern die am Objekt festgestellten Unterschiede im Leistungsumfang.

Wer kümmert sich um Planung, Genehmigungen und Anzeigen?

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sorgt der Auftraggeber rechtzeitig für sämtliche erforderlichen Planungen, Fachnachweise und behördlichen Genehmigungen sowie für alle notwendigen Anzeigen und Mitteilungen an die zuständigen Stellen. Dazu gehören, soweit für das Vorhaben erforderlich, auch statische und energetische Nachweise sowie denkmalrechtliche Genehmigungen. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen und Freigaben müssen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten vorliegen. Planungs-, Nachweis- und Genehmigungsleistungen sind nur Bestandteil unseres Leistungsumfangs, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Projekteinschätzung

Sprechen wir über Ihr Dach.

Nennen Sie Standort und Ausgangssituation. Falls nötig, fragen wir Fotos oder Pläne an.