Reetdachleistung

Schutzimprägnierung

Ergänzende Lösungen gegen Brandausbreitung und biologischen Befall.

Unsere Arbeitsweise

Zweck und Eignung einer Behandlung zuerst klären.

Eine Schutzimprägnierung ist eine ergänzende, produktabhängige Maßnahme. Vor einem Angebot klären wir, welcher Zweck verfolgt wird, wie die Deckung beschaffen ist und ob das vorgesehene System dafür geeignet ist.

Eine Behandlung ersetzt keine Reparatur schadhafter Deckung. Auch eine Imprägnierung und ein bauliches Brandschutzsystem sind unterschiedliche Maßnahmen. Deshalb nennen wir keine pauschale Schutzwirkung, sondern betrachten Anwendung, Nachweise und Grenzen des konkret vorgesehenen Produkts.

Von der Anfrage bis zum Abschluss

So gehen wir vor.

  1. 01

    Ziel besprechen

    Sie schildern, welche Anforderungen oder Auffälligkeiten Anlass für die Anfrage sind.

  2. 02

    Eignung prüfen

    Dachzustand und Produktanforderungen werden zusammen betrachtet.

  3. 03

    Leistung abgrenzen

    Wir beschreiben, was die vorgesehene Maßnahme leisten soll und welche Vorarbeiten erforderlich sind.

  4. 04

    Ausführung abstimmen

    Erst nach Klärung der Voraussetzungen werden Anwendung und Termin vereinbart.

Vor Ihrer Anfrage

Häufige Fragen zur Leistung.

Ist jedes Reetdach für eine Imprägnierung geeignet?

Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Zustand, Deckmaterial und Anwendungsvoraussetzungen des Produkts müssen zusammenpassen.

Ersetzt eine Behandlung die Sanierung?

Nein. Verschlissene oder beschädigte Dachbereiche müssen unabhängig davon beurteilt und gegebenenfalls repariert oder erneuert werden.

Welche Angaben benötigen Sie für eine Einschätzung?

Hilfreich sind Standort, Fotos, Angaben zur Deckung und der gewünschte Schutzzweck. Vorhandene Produktunterlagen oder konkrete Projektvorgaben helfen bei der Prüfung.

Wer kümmert sich um Planung, Genehmigungen und Anzeigen?

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sorgt der Auftraggeber rechtzeitig für sämtliche erforderlichen Planungen, Fachnachweise und behördlichen Genehmigungen sowie für alle notwendigen Anzeigen und Mitteilungen an die zuständigen Stellen. Dazu gehören, soweit für das Vorhaben erforderlich, auch statische und energetische Nachweise sowie denkmalrechtliche Genehmigungen. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen und Freigaben müssen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten vorliegen. Planungs-, Nachweis- und Genehmigungsleistungen sind nur Bestandteil unseres Leistungsumfangs, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Projekteinschätzung

Sprechen wir über Ihr Dach.

Nennen Sie Standort und Ausgangssituation. Falls nötig, fragen wir Fotos oder Pläne an.