Reetdachleistung

Reetdachsanierung

Erneuerung der verschlissenen Deckung und fachgerechte Instandsetzung der Konstruktion.

Unsere Arbeitsweise

Von der Bestandsaufnahme bis zur Neueindeckung.

Wir erneuern bestehende Reetdächer und prüfen, welche zusätzlichen Arbeiten an der Dachkonstruktion erforderlich sind. Je nach Zustand und vereinbartem Leistungsumfang umfasst die Sanierung auch den Austausch beschädigter Holzteile und die Erneuerung der Dämmung.

Nicht jedes Dach benötigt denselben Eingriff. Ob die Deckung allein erneuert werden kann oder ein umfassender Neuaufbau sinnvoll ist, klären wir am konkreten Objekt. Zeigen sich nach dem Öffnen bisher verdeckte Schäden, stimmen wir zusätzliche Arbeiten mit Ihnen ab.

Wir arbeiten auch an denkmalgeschützten Gebäuden. Dabei stimmen wir Materialwahl, Decktechnik und Dachdetails auf die objektspezifischen Vorgaben des Denkmalschutzes ab und klären die Ausführung mit den Bauherren und den zuständigen Planungs- und Denkmalpflegebeteiligten.

Von der Anfrage bis zum Abschluss

So gehen wir vor.

  1. 01

    Bestand beurteilen

    Wir sehen uns Dachform, Deckung und erkennbare Schäden an und besprechen Ihre Ziele für die Sanierung.

  2. 02

    Sanierung abgrenzen

    Das Angebot beschreibt die vereinbarten Arbeiten. Unklare oder erst nach dem Öffnen prüfbare Bereiche sprechen wir vorab an.

  3. 03

    Erneuern und abstimmen

    Nach Entfernung der alten Deckung wird der Untergrund geprüft. Zusätzliche notwendige Maßnahmen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt.

  4. 04

    Dach fertigstellen

    Wir führen die neue Deckung und Dachdetails aus und besprechen das Ergebnis bei der Übergabe.

Dämmung im Bestand

Wärmeschutz passend zum Dach planen.

Ob zusätzliche Dämmung erforderlich ist, hängt von Gebäude und Eingriff ab. Die nötige Dämmstärke und den Dachaufbau legt ein vom Auftraggeber beauftragter Fachplaner oder Energieberater fest. Wir führen die vereinbarten Arbeiten nach dieser Planung aus.

Wann werden Anforderungen ausgelöst?

Bei Änderungen an der Hülle beheizter oder gekühlter Räume ist § 36 zu prüfen. Änderungen bis einschließlich 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe sind davon ausgenommen. Eine örtliche Reparatur und ein vollständiger Neuaufbau sind deshalb getrennt zu bewerten.

Welcher Dämmstandard gilt?

Für betroffene geneigte Dachflächen von Wohngebäuden gilt beim Bauteilnachweis grundsätzlich U ≤ 0,24 W/(m²·K). Anlage 7 erfasst unter anderem den Ersatz der Deckung einschließlich darunterliegender Lattungen und Verschalungen. Ausnahmen bestehen etwa bei technisch begrenzter Dämmstärke oder bestimmten nach 1983 energiesparrechtlich korrekt erneuerten Bauteilen. Eine pauschale Dämmstärke in Zentimetern lässt sich daraus nicht ableiten.

Dach oder oberste Geschossdecke?

Unabhängig von einer Dachsanierung kann § 35 eine Nachrüstung der obersten Geschossdecke verlangen, wenn der Mindestwärmeschutz fehlt. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann auch ein entsprechend gedämmtes Dach die Pflicht erfüllen. Nutzung, vorhandener Wärmeschutz und Ausnahmen sind im Einzelfall zu prüfen.

Was gilt beim Denkmalschutz?

§ 105 ermöglicht Abweichungen, wenn Anforderungen die geschützte Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen. Der Denkmalstatus allein bedeutet keine pauschale Befreiung. Dachdetails und energetische Lösung werden objektbezogen mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt.

Stand: 18.09.2026. Das bisherige GEG wird in der aktuellen Gesetzesfassung als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geführt. Diese Hinweise betreffen Bestandsgebäude; Neubauten benötigen einen eigenen energetischen Nachweis. Maßgeblich bleiben die für das konkrete Vorhaben geltenden Anforderungen.

Vor Ihrer Anfrage

Häufige Fragen zur Leistung.

Muss bei einer Sanierung die gesamte Konstruktion ersetzt werden?

Nein. Maßgeblich ist der tatsächliche Zustand. Bei den Projekten in Ratekau und Morsum war eine umfassende Erneuerung erforderlich; daraus lässt sich keine pauschale Notwendigkeit für andere Dächer ableiten.

Kann die Dämmung gleichzeitig erneuert werden?

Das kann Bestandteil einer Sanierung sein. Aufbau, Umfang und Anschlüsse müssen zum Gebäude passen und werden vor der Ausführung geplant und vereinbart.

Wie werden verdeckte Schäden behandelt?

Manche Bauteile lassen sich erst nach dem Entfernen der Deckung vollständig beurteilen. Neue Befunde und die daraus folgenden zusätzlichen Arbeiten stimmen wir mit Ihnen ab.

Sanieren Sie auch Reetdächer an denkmalgeschützten Gebäuden?

Ja. Wir führen Reetdacharbeiten auch an denkmalgeschützten Gebäuden aus. Material, Decktechnik und Details werden anhand der Vorgaben für das jeweilige Objekt abgestimmt. Unser Projekt im Vogtsbauernhof zeigt die Erneuerung einer historischen Reetdeckung nach überlieferten Handwerkstraditionen. Die erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigungen und Freigaben beschafft der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Wer kümmert sich um Planung, Genehmigungen und Anzeigen?

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sorgt der Auftraggeber rechtzeitig für sämtliche erforderlichen Planungen, Fachnachweise und behördlichen Genehmigungen sowie für alle notwendigen Anzeigen und Mitteilungen an die zuständigen Stellen. Dazu gehören, soweit für das Vorhaben erforderlich, auch statische und energetische Nachweise sowie denkmalrechtliche Genehmigungen. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen und Freigaben müssen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten vorliegen. Planungs-, Nachweis- und Genehmigungsleistungen sind nur Bestandteil unseres Leistungsumfangs, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Projekteinschätzung

Sprechen wir über Ihr Dach.

Nennen Sie Standort und Ausgangssituation. Falls nötig, fragen wir Fotos oder Pläne an.